Unternehmer-Lexikon von A-Z - Wissen in Kurzform
Hier eine Übersicht mit Stichworten und einer jeweiligen Kurzerläuterung zu sehr häufig nachgefragten Inhalten. Die Quelle ist das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie, einer präzisen Auskunftserteilung, die sich mit der Praxis deckt.
Unternehmer-Wissen kurz und knapp Bild: Benjamin Thorn / pixelio.deAbruffristFrist zum Abruf bewilligter Förderdarlehen. Darlehensnehmer sollten z. B. ERP-Darlehen innerhalb eines Jahres abrufen. Ist dies - etwa wegen baulicher Verzögerungen - nicht möglich, lässt sich die Frist auf Antrag verlängern.
AbschreibungBeträge, die aufgrund einer planmäßigen Rechnung zur Erfassung des Werteverzehrs am Anlagevermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand und in der Kostenrechnung als Kosten angesetzt werden. Durch das Verfahren der Abschreibung werden im Rechnungswesen eines Unternehmens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegegenstände auf Zeit- und/oder Leistungseinheiten verteilt. Neben materiellen Anlagegütern werden auch immaterielle Anlagewerte wie Patente oder Lizenzen abgeschrieben. Abschreibungsursachen sind materieller Verschleiß, wirtschaftlicher Verschleiß und Verschleiß durch Fristablauf. (AfA = Absetzung für Abnutzung.
AnlageinvestitionAnschaffung oder Herstellung von Gütern des Anlagevermögens, z.B. Firmenwert, Sachanlagevermögen (Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung, aber auch Finanzanlagen wie z.B. Beteiligungen an anderen Unternehmen). Das Anlagevermögen wird im Betrieb genutzt und z.T. verbraucht (Abschreibungen).
AnlagevermögenSämtliche langfristig im Unternehmen gebundenen Vermögenswerte, die nicht zur Veräußerung bestimmt sind, sondern dauerhaft zur Leistungserstellung im Unternehmen genutzt werden (z.B. betriebliche Gebäude, Grundstücke, Maschinen).
AnnuitätRegelmäßige, gleich bleibende Rate (monatlich, quartalsweise etc.) zur Abtragung einer Kapitalschuld, die sich aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammensetzt. Mit fortlaufender Rückzahlung des Darlehens steigt der Tilgungsanteil, während der Zinsanteil sinkt.
AntragstellungWer für sein Vorhaben Fördermittel einsetzen möchte, muss zuerst das Gespräch mit einem Kreditinstitut oder dem Projektträger führen und dort die entsprechenden Anträge stellen. Für finanzielle Verpflichtungen, die schon vorher eingegangen wurden (zum Beispiel Kauf-, Liefer- oder Bauaufträge), ist keine Förderung mehr möglich.
AusfallbürgschaftBei einer Ausfallbürgschaft muss ein Bürge erst Zahlung leisten, wenn der Gläubiger die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners ohne Erfolg betrieben hat. Die Bürgschaftsbanken übernehmen regelmäßig solche Ausfallbürgschaften gegenüber Banken, jedoch müssen sie erst Zahlung leisten, wenn alle für das verbürgte Engagement bestellten Sicherheiten verwertet worden sind. Man spricht dann von einer modifizierten Ausfallbürgschaft.
BankdarlehenKredit zu banküblichen Zinsen, bei dem der Kreditbetrag in einer Summe bereitgestellt wird. Die Rückzahlung erfolgt in festgelegten Raten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit. Ein Kredit kann langfristig (ab 4 Jahre Laufzeit) oder mittelfristig (ab 6 Monate) sein.
Bankübliche BesicherungHierzu zählen z. B. Grundschulden, Sicherungsübereignung von Maschinen, Bürgschaften (einschließlich Bürgschaften von Bürgschaftsbanken oder Kreditgarantiegemeinschaften). Form und Umfang der banküblichen Sicherheiten werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen der/dem Kreditnehmer/in und der Hausbank vereinbart.
BeratungDer erste Schritt bei jeder Neugründung ist das Beratungsgespräch. Anlaufstellen sind Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern, Existenzgründungsinitiativen, aber auch Verbände, Steuerberater oder Unternehmensberater. Diese erstellen auch die fachlichen Stellungnahmen, die ggf. bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln eingereicht werden müssen. Für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Existenzgründern können im Rahmen der Beratungsförderung des Bundes und der Länder Zuschüsse gewährt werden.
BereitstellungsprovisionDie Bank berechnet für einen eingeräumten, aber nicht in Anspruch genommenen Kredit zusätzliche Kosten.
BeteiligungskapitalBeteiligungskapital ist Eigenkapital, das Unternehmen von Beteiligungsgesellschaften oder anderen außenstehenden Geldgebern auf Zeit zur Verfügung gestellt wird; und zwar entweder als Einlagen in Form von Stamm- oder Grundkapital oder als Stille Beteiligung am Unternehmen. Für Beteiligungskapital sind grundsätzlich keine Sicherheiten zu stellen. Beteiligungskapital kommt häufig bei der Finanzierung technologieorientierter Gründungen zum Einsatz. Aber auch für Unternehmen des "breiten Mittelstands" sind Beteiligungen eine mögliche Finanzierungsalternative.
BetriebsmittelMaterielle Güter, die zur Produktion oder für den Handel erforderlich sind und entsprechende Kosten verursachen, z. B. Personalkosten, Wareneinkauf, Kosten für Rohstoffe und Werkstoffe, aber auch die Einräumung von Zahlungszielen gegenüber Kunden. Mit Hilfe eines Betriebsmittelkredites (z. B. eines Kontokorrentkredites) werden diese Kosten vorfinanziert. Sinnvoll ist es, einen ständig benötigten "Bodensatz" an Betriebsmitteln zumindest mittelfristig, besser langfristig zu finanzieren, um so die Liquidität zu verbessern.
BonitätFähigkeit eines Schuldners, in der Zukunft seinen Schuldendienstverpflichtungen (Zahlung von Zinsen und Tilgung) nachzukommen. Die Zahlungsfähigkeit hängt nicht nur von der Leistungsfähigkeit des Schuldners, sondern darüber hinaus auch von einer Vielzahl von Faktoren ab, die nicht immer alle auch direkt vom Schuldner beeinflusst werden können, z. B. Nachfrageentwicklung, Branchenkonjunktur, Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, Preisentwicklung etc. Je höher das Risiko des Vorhabens und umso zweifelhafter die Bonität des Schuldners eingestuft wird, desto höher sind die Anforderungen eines Kreditgebers an die Besicherung eines Kredites, denn ein Kreditgeber hat über die Verzinsung des Kredites hinaus keine Möglichkeit, an den Chancen eines Vorhabens (z. B. den Gewinnen oder der Wertsteigerung eines Unternehmens) zu partizipieren.
BürgschaftDie Bürgschaft ist ein Vertragsverhältnis, durch das sich ein Bürge verpflichtet, dem Gläubiger gegenüber für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten einzustehen. Sofern keine selbstschuldnerische Bürgschaft vorliegt, kann der Bürge verlangen, dass der Gläubiger zunächst gegen den Hauptschuldner klagt (Einrede der Vorausklage). Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft hat ein Bürge dieses Recht nicht. Der Bürge ist sofort zur Zahlung verpflichtet, wenn der Hauptschuldner bei Fälligkeit die verbürgte Verbindlichkeit nicht bezahlt.
BürgschaftsbankenBürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft für den Mittelstand. Sie übernehmen Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite. Anteilseigner der Bürgschaftsbanken sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der Freien Berufe, Wirtschaftsverbände und Innungen. Gewerbliche Unternehmen und Freiberufler, denen beispielsweise für ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Investitionsvorhaben wegen fehlender Sicherheiten kein oder kein ausreichender Kredit gewährt werden würde, können Ausfallbürgschaften in Anspruch nehmen.
BusinessplanStrukturierte und detaillierte Beschreibung einer Geschäftsidee. Der Businessplan beinhaltet neben dem Unternehmenskonzept, der Beschreibung der persönlichen Qualifikationen, den Unternehmensdaten, der Markt- und Konkurrenzanalyse, der Marketingstrategie und der Schilderung der Zukunftsaussichten eine Plan-Bilanz, eine Plan-Gewinn- und Verlustrechnung, einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Liquiditätsvorschau. Auf Grundlage des Businessplans beurteilen z. B. Kreditinstitute, ob die Gründungsidee tragfähig ist und das Projekt Erfolg verspricht.
DarlehenÜberlassung von ausschließlich Geldmitteln oder anderen vertretbaren Sachen an einen Schuldner. Es gibt verzinsliche und zinslose Darlehen. I.d.R. handelt es sich bei einem Darlehen um einen langfristigen Kredit, der in einer Summe ausgezahlt wird. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zu fristgerechten Zins- und Tilgungszahlungen, die meist auf einem Annuitäten- bzw. Tilgungsplan basieren.
De-minimis-RegelungIn der Europäischen Union sind wettbewerbsverfälschende Beihilfen an Unternehmen oder Produktionszweige verboten, wenn sie den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen. (EG-Vertrag Art. 87 Abs. 1). In bestimmten Fällen kann die Europäische Kommission Subventionen allerdings ausnahmsweise genehmigen. Um zu entscheiden, ob es sich um eine solche Ausnahme handelt, muss jede Beihilfe, die einem Unternehmen zugute kommt, bei der Europäischen Kommission in Brüssel angemeldet werden (Notifizierung). Die Europäische Kommission entscheidet dann, ob die betreffende Subvention im Sinne des EG-Vertrags gewährt werden kann oder nicht.
Zur Vereinfachung dieses Verfahrens wurde die "De-minimis"-Regelung eingeführt. Danach brauchen Subventionen, die unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, bei der Europäischen Kommission nicht angemeldet und von ihr genehmigt werden. Dies gilt für Beihilfen, die vom Staat bzw. von staatlichen Stellen an einzelne Unternehmen ausgereicht werden und innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre den Subventionswert von derzeit insgesamt 200.000 Euro (100.000 Euro im Bereich des Straßentransportsektors) nicht übersteigen. Die Kommission geht davon aus, dass diese kleineren Subventionen keine spürbaren Auswirkungen auf den Handel und den Wettbewerb zwischen den Mitgliedstaaten haben.
EffektivzinsZinsgröße, ausgedrückt in Prozent, die die mit einem Kapitaleinsatz erzielte Rentabilität bzw. die mit einer Kapitalaufnahme verbundenen Kosten wiedergibt. Die bei einer Kreditaufnahme zusätzlich zum Nominalzins zu entrichtenden Gebühren, Spesen etc. werden in Prozentwerte umgerechnet und zum Nominalzins addiert. Der Effektivzins berücksichtigt insbesondere auch die Kostenerhöhung durch eine verzögerte Tilgungsverrechnung des Kreditinstituts. Der Effektivzins eignet sich daher besser zum Vergleich verschiedener Kreditangebote als der Nominalzins.
EigenkapitalVon den Eigentümern zeitlich unbegrenzt einem Unternehmen überlassenes Kapital. Neben Bargeld und Sparguthaben gehören zum Eigenkapital auch Gegenstände, die in ein Unternehmen eingebracht werden und Eigenleistungen wie Renovierungsarbeiten in Betriebsgebäuden. Für die Beantragung von ERP-Unternehmerkapital sollte Eigenkapital in Höhe von mindestens 15% des Kapitalbedarfs nachgewiesen werden.
ERP-SondervermögenDer Bund unterstützt Existenzgründungen sowie kleine und mittlere Unternehmen durch zinsgünstige Kredite, Beteiligungskapital, eigenkapitalähnliche Mittel und Haftungsfreistellungen. Die Mittel dafür stammen u.a. aus dem ERP-Sondervermögen. Förderschwerpunkte des ERP-Sondervermögens bilden die Bereiche Existenzgründung und -festigung, Investitionsförderung, Umweltschutz, Energieeffizienz, Forschung und Entwicklung, Innovation und Exportförderung. Die Ursprünge des ERP-Sondervermögens liegen gut 60 Jahre zurück. Damals gewährten die USA mit dem "Marshall-Plan" finanzielle Wiederaufbauhilfe für Deutschland. Aus dem damit gebildeten Sondervermögen werden seitdem Gelder vergeben. Seit 1953 trägt es die Bezeichnung ERP-Sondervermögen (ERP = European Recovery Program).
ExistenzfestigungAuch die Phase nach einer Unternehmensgründung, die Festigung einer selbständigen Existenz, ist förderbar.
ExistenzgründungEine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Form einer Neugründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung gilt als Existenzgründung.
Fachliche QualifikationAntragsteller, die Förderprogramme in Anspruch nehmen wollen, müssen fachlich und kaufmännisch qualifiziert sein und praktische Berufserfahrung besitzen. Dies gilt insbesondere für Existenzgründer.
FactoringBeim Factoring verkauft ein Betrieb seine Forderungen an ein anderes Unternehmen (Factor). Dieses Factoring-Unternehmen kauft die Außenstände und das Bonitätsrisiko des Vertragspartners, bezahlt die Außenstände im Voraus und treibt sie dann bei den Gläubigern ein. Die Risikoübernahme durch den Factor muss vom auftraggebenden Unternehmen in Form eines Abschlags auf die Forderungssumme bezahlt werden.
FinanzierungsplanAufstellung der Finanzquellen und -beträge, die zur Finanzierung der im Kapitalbedarfsplan ermittelten Investitionen verwendet werden sollen.
FinanzplanAufstellung der erwarteten finanziellen Vorgänge innerhalb eines Unternehmens für einen bestimmten Zeitraum in der Zukunft. Zweck dieser Planung ist es, die Zahlungsfähigkeit unter Berücksichtigung des Kapitalbedarfs zu sichern, eine optimale Kapitalstruktur in Hinblick auf Fristen und Kosten zu erreichen und evtl. vorhandene Kreditbedingungen einzuhalten. Aus dem Finanzplan ergibt sich die zur Verfügung stehende Liquidität.
FolgeinvestitionFolgeinvestitionen sind alle Investitionen nach Gründung oder Übernahme eines Betriebes oder einer Praxis, die zum Ausbau und zur Festigung des Unternehmens dienen.
Förderfähige KostenDiejenigen Kosten eines Investitionsvorhabens, die auf der Grundlage von Förderprogrammen mitfinanziert werden können. Auskunft über die Abgrenzung der förderfähigen Kosten geben die jeweiligen Programmbestimmungen sowie die zuständigen Ansprechpartner. Zu den förderfähigen Kosten gehören insbesondere die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Gebäude, Anlagen, Maschinen, usw.
FranchisingBezeichnung für ein System der Vermarktung von Waren, Dienstleistungen und/oder Technologien. Gegen eine einmalige Eintrittsgebühr und i.d.R. umsatzabhängigen monatlichen Gebühren wird einem Franchise-Nehmer das Recht eingeräumt, Waren und Dienstleistungen nach dem vom Franchise-Geber entwickelten Unternehmenskonzept zu vertreiben. Der Franchise-Geber stellt bei diesem System u.a. den Namen des Unternehmens und das gesamte Marketing zur Verfügung. Er bietet die Gewähr, dass kein anderer Franchise-Nehmer im gleichen Gebiet einen Betrieb eröffnet. Der Franchise-Geber leistet darüber hinaus gegen Entgelt laufend geschäftlichen Beistand, Beratung, Werbung und Schulungen.
FreibetragBetrag, der nicht besteuert wird.
Freie BerufeDazu zählen z. B. Ärzte, Apotheker (allgemein: Heilberufe), Techniker (z. B. Architekten), in beratenden Branchen tätige Personen sowie Angehörige der so genannten Freien Kulturberufe, die eine künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben. Der Bundesverband der Freien Berufe zitiert auf seiner Website mehrere in Deutschland gültige Definitionen. Weitere Informationen:
www.freie-berufe.deFremdkapitalHierzu zählen Bankkredite, öffentliche Finanzierungsmittel, Privatdarlehen, Beteiligungskapital und Lieferantenkredite.
FuE-AusgabenKurzbezeichnung für die betrieblichen Aufwendungen für "Forschung und Entwicklung".
GewährleistungsbürgschaftBei der Gewährleistungsbürgschaft verbürgt sich die Hausbank des Auftragnehmers für die Mängel aus einem erstellten Gewerk innerhalb der gesetzlichen Fristen. Durch diese Gewährleistungsbürgschaft kann der vom Auftraggeber einbehaltene Teil eines Rechnungsbetrages als Sicherheitseinbehalt (meist 5% der Rechnungssumme) ausgelöst werden. Das Unternehmen muss somit nicht auf den Betrag aus dem Sicherungseinbehalt verzichten, der in der Summe der Kunden erheblich sein könnte.
GründungskostenKosten, die für die Vorbereitung einer Existenzgründung anfallen. Dazu zählen z. B. Beratungskosten, Anwalts- oder Notarkosten, Beurkundungen, Genehmigungs- oder Anmeldegebühren.
GründungszuschussFörderinstrument für Gründerinnen und Gründer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (kein ALG II). Die Förderdauer beträgt bis zu 15 Monate und ist in zwei Phasen unterteilt: In den ersten neun Monaten nach dem Unternehmensstart erhalten die Gründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung. In den weiteren sechs Monaten wird nur noch die Pauschale von 300 Euro für die Sozialversicherung gezahlt.
HaftungsfreistellungBei geringen Sicherheiten des Antragstellers kann die Hausbank z. B. für das KfW-StartGeld bei der KfW Mittelstandsbank eine 80-prozentige Haftungsfreistellung beantragen. In der Regel übernimmt die Hausbank gegenüber dem Hauptleihinstitut (z. B. KfW) die volle Haftung für die Rückzahlung der Kredite. Unter Haftung wird dabei die Verpflichtung verstanden, für eine Verbindlichkeit einzustehen, die aus einem vertragliche Schuldverhältnis herrührt. Bei einer Haftungsfreistellung haftet die Hausbank gegenüber dem Hauptleihinstitut nur für einen bestimmten Teil der bestehenden Verbindlichkeit (an den Gründer ausgezahltes Förderdarlehen)
HandwerkHandwerk ist sowohl ein Berufsstand als auch eine Organisationsform der gewerblichen Wirtschaft. Hauptmerkmale sind die örtliche Beschränkung des Kundenkreises und die auf Einzelanfertigung (nach Bestellung) ausgerichtete Produktion. Alle Handwerksbetriebe sind in der Handwerksrolle eingetragen, die von der Handwerkskammer als der Selbstverwaltungseinrichtung des deutschen Handwerks geführt wird.
HausbankDabei handelt es sich um die Bank oder Sparkasse, bei der Sie Ihr Geschäftskonto einrichten und gegebenenfalls Kredite für Ihr Unternehmen beantragen. Bei Ihrer Hausbank stellen Sie außerdem Anträge für öffentliche Förderdarlehen. Die Hausbank leitet die Anträge an die Förderbanken, z. B. die KfW Mittelstandsbank, weiter. Voraussetzung dafür ist: Sie müssen Ihre Bank oder Sparkasse vom Erfolg Ihres Vorhabens überzeugen.
Immaterielle WirtschaftsgüterNicht stoffliche Werte eines Unternehmens, z. B. Standort, Kundenkreis, "guter Name", Leitung, Mitarbeiterstamm etc. (= Firmenwert) sowie Erfindungen, Rechte (z. B. Patente, Lizenzen, Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Bezugs- oder Lieferungsrechte, Urheberrechte u.Ä.). Was davon mit welchem Wert in der Bilanz eines Unternehmens erscheint, ist im Handelsgesetzbuch und in der Steuergesetzgebung geregelt.
InnovationAls Innovation werden alle neuen Produkte oder Dienstleistungen bezeichnet, die aus Forschungs- und Entwicklungsprozessen hervorgehen, aber auch Neuerungen im organisatorischen, sozialen und juristischen Bereich. Die Fähigkeit eines Unternehmens zur Innovation ist heute ein wichtiger Erfolgsfaktor im Wettbewerb, so dass Kreativität und Forschung oftmals systematisch (z. B. in eigenen Abteilungen) gefördert werden.
InnovationsmanagementVon der ersten Idee eines neuen Produkts/einer Dienstleistung bis zur erfolgreichen Etablierung auf dem Markt sind viele einzelne Schritte zu bedenken und durchzuführen, z. B. müssen ein Gründungskonzept erstellt, der vorhandene Markt analysiert, das Patentrecht geklärt und die Vermarktung eingeleitet werden. All diese Aktivitäten fassen Ökonomen unter dem Begriff des Innovationsmanagements zusammen.
InsolvenzUnfähigkeit eines Schuldners, anfallende Zahlungen zu begleichen. Das Insolvenzverfahren muss beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Als Eröffnungsgrund gilt in der Regel die Einstellung von Zahlungen. Anträge können von den Gläubigern und dem Schuldner gestellt werden. Näheres regelt die Insolvenzordnung (InsO). Durch ein Restschuldbefreiungsverfahren, das sich an das Insolvenzverfahren anschließt, ist es dem Schuldner möglich, sich von weiter bestehenden Verbindlichkeiten zu befreien.
InvestitionZielgerichtete Kapitalverwendung, um später Einnahmen erzielen zu können. Eine Unternehmensgründung kann mit beträchtlichen Investitionen (z. B. für Gebäude, Fahrzeuge, bauliche Maßnahmen, Maschinen und die Geschäftsausstattung) verbunden sein.
InvestitionsabzugsbetragEinzelunternehmer, Personengesellschaften und Gemeinschaften, die bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten, können für eine geplante Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten außerbilanziell Gewinn mindernd abziehen (Investitionsabzugsbetrag, § 7g Abs. EStG)
InvestitionskostenSie sind i.d.R. die Bemessungsgrundlage für Fördermittel. Als förderfähige Investitionen gelten insbesondere Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Anlagen. In den Programmen für Existenzgründer kommen auch Kosten für Waren- bzw. Materiallager und Markterschließung und -einführung, Produktentwicklung, Schulungen oder zeitlich befristete Managementunterstützung hinzu.
InvestitionsrechnungLiefert die Grundlage für die Investitionsentscheidung. Mit Hilfe der Investitionsrechnung wird ermittelt, ob sich eine geplante Investition lohnt, d. h. ob die hieraus erwarteten Erträge die durch die Investition verursachten Kosten übersteigen. Darüber hinaus erlaubt die Investitionsrechnung die Entscheidung für die günstigste unter alternativen Investitionen sowie die Bestimmung des optimalen Zeitpunktes, z. B. einer Ersatzinvestition zur Substitution einer veralteten Produktionsanlage.
KapitalbedarfsplanMit diesem Plan wird der Bedarf an Kapital für eine Unternehmensgründung ermittelt. Hierin wird aufgeführt, in welcher Höhe Finanzmittel für Investitionen, für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, für Waren, für Beratungsleistungen, für Zins und Tilgung, diverse Gebühren und - nicht zu vergessen - für die private Lebensführung und Risikoabsicherung des Unternehmers/der Unternehmerin benötigt werden. Die Differenz zwischen Eigenkapital und Kapitalbedarf ist durch Fremdkapital (Kredite) zu decken.
KapitalbeteiligungsgesellschaftenUnternehmen, deren Geschäftszweck darin besteht, sich gegen eine Vergütung befristet an anderen Unternehmen zu beteiligen.
KapitaldienstSetzt sich aus Zins- und Tilgungszahlungen zusammen.
KfW BankengruppeDie KfW Bankengruppe ist als Förderbank des Bundes (80%) und der Länder (20%) eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe ist es, mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründungen zu fördern. Weitere Förderschwerpunkte bilden die Wohnraummodernisierung, der Schutz von Umwelt und Klima, Export- und Projektfinanzierung und die Förderung der Entwicklungs- und Reformländer. Die KfW Mittelstandsbank fördert Mittelstand und Existenzgründer mit klassischen Förderkrediten und innovativen Finanzierungen. Entstanden ist die KfW Mittelstandsbank im Zuge der Fusion von DtA (Deutsche Ausgleichsbank) und KfW im Juli 2003.
KleinunternehmerregelungUnternehmen, deren Umsatz im Vorjahr die Grenze von derzeit 17.500 Euro nicht überschritten hat, und deren Umsatz im laufenden Jahr die 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 19 UStG). Beide Bedingungen müssen zutreffen. Wird die Tätigkeit erst begonnen, wird der zu erwartende Umsatz geschätzt. Ein Kleinunternehmer kann sich für die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung entscheiden, damit ein Vorsteuerabzug möglich wird. Diese Erklärung ist dann für fünf Jahre verbindlich. Auch eine aufwendige kaufmännische Buchführung kann für Kleinunternehmer entfallen, wenn sie bestimmte Umsatz-, Gewinn- und Wirtschaftswert-Grenzen nicht überschreiten. Die Gewinnfeststellung zur Ermittlung der Steuerschuld kann ggf. durch eine einfache Einnahme-Überschussrechnung auf einem amtlichen Vordruck erfolgen.
KMU-DefinitionDie EU definiert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) folgendermaßen:
• Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und Umsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro
• Kleine Unternehmen: weniger als 50 Beschäftigte, Umsatz bis 10 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro
• Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro
Verbundenheitskriterium:
Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen dürfen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.
KontokorrentkreditDer Kontokorrentkredit steht dem Kreditnehmer bis zu einem vereinbarten Betrag auf seinem Geschäftskonto, über das alle laufenden Zahlungen abgewickelt werden, zur Verfügung. Er ist variabel und kann kurzfristig in Anspruch genommen werden. Er entspricht dem Dispositionskredit beim Privatkonto. Der Kontokorrentkredit dient als kurzfristiges Finanzierungsmittel und ist i.d.R. der teuerste Kredit.
KreditKurz-, mittel- oder auch langfristig werden bei der Aufnahme eines Kredits Geld bzw. Kapital an einen Schuldner ausgeliehen. Kredite unterscheiden sich durch die Konditionen, die v.a. die Verzinsung, die Rückzahlung und die geforderten Sicherheiten betreffen. Wird das Kapital langfristig verliehen, spricht man von einem Darlehen. Kreditgeber bei Unternehmensgründungen sind in der Regel die Banken oder die öffentliche Hand. Es stehen verschiedene Formen der Förderdarlehen zur Verfügung, die sich v.a. durch die Höhe des gewährten Kredits und der Länge seiner Laufzeit unterscheiden.
KreditnebenkostenNeben Zins- und Tilgungszahlungen fallen bei einer Kreditaufnahme weitere Kosten an. Zu diesen Nebenkosten gehören v.a. Bearbeitungsgebühren (bis zu einem Prozent der Darlehenssumme), Schätzgebühren (v.a. wenn Gebäude erworben werden) und Kosten der Kontoführung sowie evtl. Kosten einer Restschuldversicherung. Auch diese Kosten müssen erfragt und in der Finanzplanung berücksichtigt werden.
KrisenmanagementUnternehmen können aus vielen externen und internen Gründen in die "Krise" geraten. Wie der drohenden Schließung entgegengewirkt wird, hängt fast immer von der besonderen Situation des Unternehmens ab. Schnelles Handeln ist auf jeden Fall geboten: Schon bei den ersten Warnzeichen (Umsatzrückgang, Liquiditätsengpässe) sollte professionelle Hilfe eingeholt und auch das Gespräch mit der Bank gesucht werden. Wenigen Betrieben gelingt es, ohne Unterstützung von außen eine erfolgreiche Sanierung einzuleiten. Die KfW Mittelstandbank bietet mit ihrem Projekt "Runde Tische" Hilfe im Einzelfall.
LeasingMischform zwischen Kauf und Miete von Investitionsgütern, daher auch Mietkauf genannt. Der Leasinggeber bleibt dabei Eigentümer des Objekts. Dem Leasingnehmer werden aber alle Rechte, Pflichten und Risiken übertragen, so haftet er z. B. für Beschädigungen des geleasten Gegenstandes. Der Vorteil des Leasings liegt für Gründer/innen und junge Unternehmer/innen darin, dass sie weniger Eigenkapital benötigen und liquide bleiben. Dafür liegen die Kosten i.d.R. höher als bei einem sofortigen Kauf. Nach Ablauf der Vertragsdauer besteht für den Leasingnehmer die Möglichkeit, das Leasingobjekt zu kaufen, sofern dies vorher vereinbart wurde.
LieferantenkreditEntsteht dadurch, dass eine Ware oder eine Dienstleistung nicht sofort, sondern erst später bezahlt werden kann (in der Regel bekommt ein Kunde ein "Zahlungsziel" von z.B. 10 Tagen eingeräumt).
LiquiditätFähigkeit eines Unternehmens, seinen Zahlungsverpflichtungen stets sowohl betrags- als auch zeitpunktgenau nachzukommen. Dies erfordert eine exakte und permanente Planung sowie Kontrolle sämtlicher Zahlungsein- und -ausgänge im Unternehmen. Eine Vernachlässigung der Liquidität kann zur Zahlungsunfähigkeit und damit zum Konkurs führen. Es werden verschiedene Grade der Liquidität unterschieden:
Liquidität 1. Grades: Die Liquidität ersten Grades bezeichnet die Barliquidität eines Unternehmens. Sie legt offen, inwiefern dem Unternehmen liquide Mittel zur Verfügung stehen, seinen kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dazu werden die liquiden Mittel ins Verhältnis zum kurzfristigen Fremdkapital gesetzt.
Liquidität 2. Grades (Quick Ratio): Die Liquidität zweiten Grades gibt an, zu welchem Anteil das monetäre Umlaufvermögen (die finanziellen Mittel des Umlaufvermögens, welche kurzfristig flüssig gemacht werden können) zur Verfügung steht, den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Dazu werden die liquiden Mittel zuzüglich der kurzfristigen Forderungen ins Verhältnis zum kurzfristigen Fremdkapital gesetzt.
Liquidität 3. Grades (Working Capital Ratio): Die Liquidität dritten Grades zeigt an, zu welchem Anteil das gesamte Umlaufvermögen zur Verfügung steht, die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu bezahlen. Dazu wird das Umlaufvermögen ins Verhältnis zum kurzfristigen Fremdkapital gesetzt.
LiquiditätsplanungPlanungsübersicht der Liquidität unter Einbeziehung der Planzahlen aus der Plan-Bilanz sowie der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung. Die Liquiditätsplanung ist ein Instrument zur Steuerung und Kontrolle der betrieblichen Liquidität. In dieser Liquiditätsrechnung werden die voraussichtlichen Einnahmen den voraussichtlichen Ausgaben gegenübergestellt. Die Differenz zeigt den monatlichen Überschuss oder Fehlbetrag, aus dem sich der zukünftige Kapitalbedarf errechnen lässt.
Management-Buy-out (MBO), Management-Buy-in (MBI)Erwerb eines bestehenden Unternehmens durch interne oder externe Führungskräfte. Die eigenen Führungskräfte kaufen das Unternehmen und übernehmen als Kapitaleigner auch die Geschäftsführung (MBO). Von MBI spricht man, wenn externe Führungskräfte ein bestehendes Unternehmen kaufen. Häufig findet sich auch eine Mischung aus beidem, vor allem dann, wenn die interessierten internen Führungskräfte alleine nicht genügend Kapital aufbringen.
MarkterschließungskostenKosten für Beratung und Erstellen eines Werbekonzepts, Maßnahmen zur Knüpfung von Geschäftskontakten, Eröffnungswerbung, Marktuntersuchungen, Schulungskosten für Außendienstler und die Teilnahme bzw. den Besuch von Fachmessen.
Meister-BafögAls staatliche Unterstützung dient das Meister-Bafög qualifizierten Bewerbern in Handwerk und Industrie zur Finanzierung ihrer Meisterprüfung. Es kann aber auch für andere Vorhaben - Fortbildungsmaßnahmen, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren - beantragt werden. Möglich sind außerdem einkommensabhängige Unterhalts-Zuschüsse im Rahmen der Förderung. Das Meister-Bafög ist ein Darlehen, das zwei Jahre nach Abschluss der Fortbildung in monatlichen Raten (bis zu zehn Jahre lang) zurückgezahlt werden muss. Auskünfte erteilen z. B. die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer.
Mezzanine-FinanzierungMezzanine bezeichnete in der Renaissance ein Halbgeschoss, das zwischen zwei Hauptgeschossen liegt. Mezzanine-Finanzierung ist daher eine Zwischenform von Eigen- und Fremdkapital. Dazu gehören u.a. nachrangige Darlehen, stille, typische und atypische Beteiligungen. Im Insolvenzfall werden sie erst nachrangig (nach den anderen Krediten) bedient und stärken somit die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis eines Unternehmens.
Mikrofinanzfonds DeutschlandDer Mikrofinanzfonds ermöglicht Gründern und jungen Unternehmen mit geringem Kapitalbedarf einen besseren Zugang zu kleinvolumigen Darlehen. Er arbeitet wie ein Garantiefonds und nimmt Banken, die an Existenzgründer und junge Unternehmen Mikrokredite von bis zu 10.000 Euro mit kurzen Laufzeiten (ca. 2 Jahre) vergeben, das Kreditausfallrisiko vollständig ab. Die Vergabe eines Kleinstkredits wird dabei eng mit der Gründungs- und Unternehmensberatung verknüpft. Dazu bindet der Fonds bestehende private und öffentliche Beratungseinrichtungen ein. Diese müssen sich zuvor vom Deutschen Mikrofinanz Institut akkreditieren lassen. Neben Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen, die das BMWi bereitstellt, sowie den Finanzierungsbeiträgen der KfW Bankengruppe und der privaten GLS Bank fließen in den Fonds auch Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds, die vom BMAS verwaltet werden.
NachrangdarlehenFür die Beantragung von Nachrangdarlehen werden keine Sicherheiten benötigt. Bei einer Insolvenz werden diese Darlehensgeber außerdem nachrangig befriedigt, also erst dann, wenn alle anderen Kreditgeber ihre Forderungen befriedigt haben.
NominalzinsDer Zins, der jährlich für ein Darlehen zu zahlen ist. Im Unterschied zum Effektivzins berücksichtigt der Nominalzins weder die Verrechnungsmethode der Bank noch die Kreditnebenkosten.
ProjektträgerHierbei handelt es sich um Stellen, die außerhalb der Bundes- bzw. Landesverwaltung angesiedelt sind und z.B. im Namen und im Auftrag des BMBF bzw. des BMWi handeln (Verwaltungshelfer). Sie informieren und beraten zu einzelnen Forschungsbereichen und den hier bestehenden Fördermöglichkeiten. Die Beantragung von Fördermitteln wird in der Regel über sie abgewickelt.
RefinanzierungRefinanzierung = Gegenfinanzierung. Beispiel: Eine Bank reicht einen Kredit an ein Unternehmen aus. Die dafür benötigten Mittel (Refinanzierung) beschafft sie sich z. B. aus den Einzahlungen der Anleger oder durch eigene Kreditaufnahmen, Verpfändung von Wertpapieren u.Ä.
RentabilitätKenngröße zur Messung der Wirtschaftlichkeit einer Investition oder des in einem Unternehmen investierten Kapitals. Die Rentabilität ist die wichtigste Größe für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens und die Entscheidung eines Kreditinstitutes über eine Kreditvergabe. Es lassen sich verschiedene Rentabilitätskennziffern unterscheiden: Umsatzrentabilität, Betriebsrentabilität, Eigenkapitalrentabilität, Gesamtkapitalrentabilität.
Risikogerechtes ZinssystemDie Höhe des Kreditzinses orientiert sich dabei am Ausfallrisiko der Bank. Dabei gilt der Grundsatz: je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten, desto niedriger der Zinssatz. Die Zinsen werden von der Bank oder Sparkasse (Hausbank), die das Risiko eines Kreditausfalls trägt, festgelegt. Bei der Festlegung berücksichtigt sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens (Bonität) sowie die gestellten Sicherheiten (Werthaltigkeit der Besicherung
Risikokapital(= Venture Capital). Auf Grundlage geschätzter Ertragschancen stellen Banken, Unternehmen oder Beteiligungsgesellschaften Kapital ohne ausreichende Kreditsicherheiten zur Verfügung. Risikokapital wird entweder in Form von voll haftendem Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzierungsinstrumenten ins Unternehmen eingebracht. Es wird hauptsächlich in nicht börsennotierte, neu gegründete technologieorientierte Unternehmen (Startups oder Wachstumsunternehmen) investiert. Risikokapital kann aber auch für schon länger bestehende Firmen eine Finanzierungsmöglichkeit darstellen.
SanierungAls Sanierung wird der Versuch bezeichnet, ein Unternehmen vor drohender Insolvenz zu bewahren. Die Maßnahmen beinhalten Kostensenkung und/oder zusätzliche Kreditaufnahme (falls noch möglich) sowie oder intensive Akquise.
SicherheitenAusschlaggebend dafür, ob ein Darlehen bewilligt wird oder nicht, sind die Person des Kreditnehmers und die Erfolgswahrscheinlichkeit des Vorhabens. Darüber hinaus verlangt jeder Kreditgeber in der Regel so genannte "bankübliche" Sicherheiten (z. B. Bürgschaften, Sicherungsübereignung, Grundschulden).
StandortOrt, an dem sich das Unternehmen befindet. Bei der Standortsuche sind je nach Tätigkeit u.a. folgende Aspekte zu berücksichtigen: Ausstattung der Betriebs-/Büro-/Praxisräume, Miete, Kundenverkehr, Parkplätze, Nachbarschaft, erforderliche Infrastruktur usw. Im internationalen Vergleich kommen Faktoren wie allgemeine Arbeitskosten, Regelung der Arbeitszeit und die Steuerbelastung der Unternehmen ins Spiel.
SubventionenBezogen auf das Bundes- oder Landesrecht versteht das Strafgesetzbuch unter einer Subvention eine finanzielle Unterstützung von Unternehmen aus öffentlichen Mitteln, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und der Förderung der Wirtschaft dienen soll (§ 264 Abs. 7 StGB).
Tätige BeteiligungEine tätige Beteiligung bezeichnet ein finanzielles und aktives unternehmerisches Engagement an einem fremden Unternehmen. Ein Antragsteller, der Förderprogramme für eine tätige Beteiligung in Anspruch nehmen möchte, muss durch seine Beteiligung eine selbständige unternehmerische Vollexistenz gründen. Der unternehmerische Einfluss des Antragstellers muss hinreichend groß sein.
Technologieorientierte UnternehmensgründungTechnologieorientierte Unternehmensgründungen sind neu gegründete Unternehmen, deren Produkte bzw. Dienstleistungen auf neuen technologischen Ideen und Forschungsergebnissen basieren. Vor Produktionsaufnahme werden i.d.R. umfangreiche technische Entwicklungsarbeiten durchgeführt.
TilgungAbzahlung einer langfristigen Schuld. Diese kann einmalig oder in Teilbeträgen erfolgen. Höhe und Fälligkeitstermine der Tilgungsraten sind bei der Finanzplanung (Finanzplan) durch Aufstellung eines Tilgungsplans zu berücksichtigen.
Umsatz- und ErtragsvorschauDiese stellt die zu erwartenden Umsätze und Aufwendungen des Unternehmens gegenüber. Aus den sich ergebenden Erträgen muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens erkennbar sein. Die Vorschau sollte einen Zeitraum von etwa 3 Jahren umfassen.
UnternehmensnachfolgeIm Gegensatz zur Neugründung die Übernahme eines bestehenden Unternehmens durch ein Familienmitglied, einen Mitarbeiter oder externen Nachfolger. Informationen und Planungshilfe bietet z. B. die Website der "nexxt" Initiative Unternehmensnachfolge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Weitere Informationen:
www.nexxt.orgUnternehmerkapital (ERP-Kapital für Gründung)Gefördert werden Gründungs- bzw. Investitionsvorhaben innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung des Unternehmens. Der Existenzgründer muss nachweisen, dass er über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügt. Höchstgrenze der Förderung beträgt 500.000 Euro.
UnternehmerkreditMit dem Unternehmerkredit der KfW können z. B. Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers sowie die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung finanziert werden. Gefördert werden Existenzgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe bis zu einem Betrag von 5 Mio. Euro.
Venture CapitalBei Venture Capital (häufig findet man auch die Bezeichnung Risikokapital oder Beteiligungskapital) handelt es sich im Gegensatz zu einem Kredit nicht um Fremdkapital, sondern um vollhaftendes Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Finanzierungsinstrumente. So genannte Venture-Capital-Gesellschaften beteiligen sich auf Zeit an für sie viel versprechenden Unternehmen; sie werden Miteigentümer auf Zeit. Form, Umfang und Ausgestaltung variieren je nach Anbieter. Beteiligungskapitalgeber erhalten für ihre Beteiligung keine Sicherheiten. Sie überzeugt das Konzept, vertrauen den unternehmerischen Fähigkeiten des Beteiligungsnehmers und erwarten eine dem Risiko entsprechende Rendite, sprich eine Gewinnbeteiligung. Chancen haben daher insbesondere solche Unternehmen, deren Konzept gute Wachstumschancen verspricht.
Zu den Anbietern von Venture Capital (Beteiligungskapital) gehören:
• Mittelständische Beteiligungsgesellschaften, die es in jedem Bundesland gibt.
• Kapitalbeteiligungsgesellschaften der Sparkassenorganisation, Volks- und Raiffeisenbanken u.Ä. sowie deren Dachorganisationen.
• Business Angels (Privatleute bzw. Unternehmer)
• Venture Capital Gesellschaften
VerbundprojekteProjekte, in denen mehrere Akteure (Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und/oder wissenschaftliche Einrichtungen) unter dem Aspekt des Wissens- und Technologietransfers arbeitsteilig zusammenwirken. Sie werden bevorzugt gefördert.
VertragserfüllungsbürgschaftDie Hausbank eines Auftragnehmers verbürgt sich für die vertragsgemäße Erfüllung des Auftrages. Der Auftraggeber möchte hierdurch das Risiko einschränken, dass das ausführende Unternehmen nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Leistung in der vertraglich vereinbarten Zeit zu erbringen.
VollexistenzExistenzgründungsvorhaben können aus öffentlichen Darlehensprogrammen nur dann mitfinanziert werden, wenn sie für den Darlehensnehmer die Grundlage für eine Vollexistenz bilden. In Ausnahmefällen, z.B. beim KfW-StartGeld, sind auch Gründungen im Nebenerwerb förderfähig, wenn sie mittelfristig auf einen Vollerwerb ausgerichtet sind. Eine Vollexistenz ist gegeben, wenn allein aus der selbständigen Tätigkeit heraus die Kostenbelastung des Unternehmens, Tilgung, Zinsen sowie die Kosten für die private Lebensführung auf Dauer getragen werden können. Die selbständige Tätigkeit muss außerdem hauptberuflich und auf Dauer ausgeübt werden.
VorfälligkeitsentschädigungZahlungsverpflichtung eines Schuldners gegenüber der kreditgebenden Bank für den Fall, dass er sein Darlehen schneller tilgen möchte, als dies sein Zahlungsplan vorsieht. Die Vorfälligkeit entschädigt die Bank für entgangene Zinsen.
WarenlagerNeben Anlage-Investitionen kann in den Programmen für Existenzgründer auch das Material- und Warenlager finanziert werden. Die Beschaffung und Aufstockung des Warenlagers zählt grundsätzlich zu den förderfähigen Maßnahmen. Bei einer Existenzgründung wird die Waren-Erstausstattung gefördert, die bei der Aufnahme der Produktion oder des Handels erforderlich ist.
ZinsverbilligungFörderdarlehen werden aus öffentlichen Mitteln im Zins verbilligt. Sie verfügen damit im Vergleich zu Krediten, die zu Kapitalmarktkonditionen angeboten werden, über besonders günstige Zinssätze.
ZuwendungsbescheidRechtsverbindlicher Bescheid zur Gewährung von Fördermitteln an einen Zuwendungsempfänger. Der Zuwendungsbescheid ist an die Erfüllung bestimmter Förderzwecke gebunden. Werden diese nicht erfüllt, besteht ein Rückforderungsanspruch des Fördergebers.
Roland Börck